Aktuelle Situation zum Thema „Dentale Sedierung durch Lachgas“ in Österreich
Aktuell weist die Österreichische Zahnärztekammer darauf hin, dass aufgrund der Stellungnahme des Obersten Sanitätsrats von 2017 von einer Lachgasanwendung durch Zahnärzte abzuraten ist.
Unsere Fachgesellschaft kann die Bedenken der ÖZÄK sehr gut nachvollziehen, die vor der unbedachten Anwendung von Lachgas durch Zahnärzte warnt. Im aktuellen Newsletter der Zahnärztekammer für Salzburg oder im ZIV Newsletter, der diesen zitiert, findet sich eine sehr gute Zusammenfassung aller vorgebrachten Bedenken des OSR mit der entsprechenden Warnung an alle Anwender. Aus juristischer und berufspolitischer Sicht ist dies vollkommen verständlich, so lange es vom Ministerium oder vom OSR keine anderslautenden Empfehlungen gibt.
Zur Historie
Im Jahr 2017 hat der Oberste Sanitätsrat festgestellt, dass die Anwendung von Lachgas durch Zahnärzte ohne Beiziehung eines Anästhesisten zwar prinzipiell möglich sei, sie die Erfüllung der geforderten Voraussetzungen im extrahospitalen Bereich jedoch für nicht realisierbar halte.
Die ÖGKiZ hat daraufhin um differenzierte Betrachtung ersucht, da die getroffenen Aussagen zur Dentalen Sedierung aus wissenschaftlicher Sicht nicht belegt sind, Lachgas international etabliert ist und als sicherste Form der Sedierung gilt.
Das Ministerium für Gesundheit und Frauen hat der ÖGKiZ als Reaktion im August 2017 die Bereitschaft zur Fortführung der Diskussion auf wissenschaftlicher Ebene angeboten. (Link 1)
Dieser Aufforderung kam die ÖGKiZ nach (Link 2) und hat dezidiert dargelegt, inwiefern die Voraussetzungen für den extrahospitalen Bereich erfüllt werden können und im Rahmen einer Ausbildung zu vermitteln sind, insbesondere die arbeitsrechtlichen Aspekte zur Schulung der MitarbeiterInnen und der Vermeidung von Raumluftexposition.
Zudem liegen zwischenzeitlich aktuelle Studien und Gutachten vor, darunter ein umfangreicher Bericht des Wiener Boltzmann-Instituts (Link 3) welche aus wissenschaftlicher Sicht die Argumente der ÖGK bestätigen. Wir verweisen an dieser Stelle auch auf die „Standards und Richtlinien zur inhalativen Lachgassedierung in der Zahnmedizin (Link 4) welche die Ausbildungsstandards gemäß CED Richtlinie definiert und im deutschsprachigen Raum übereinstimmt mit den Standards der Schweizerischen Fachgesellschaft (Link 5) und dem Positionspapier der Bundeszahnärztekammer Deutschland (Link 6).
Zum Wohle unserer Patienten, insbesondere der Kinder und Angstpatienten, aber auch aller anderer Patienten, denen die anxiolytische Wirkung von Lachgas beim Zahnarzt die Behandlung erleichtert oder gar erst ermöglicht, steht die ÖGKiZ international seit Jahren für die Qualitätssicherung in der Ausbildung der Kollegenschaft.